- Überwachung und Durchsetzung der Haus- und Gemeinschaftsordnung
- Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigter für Eigentümergemeinschaften
- Eigentümer- und Mietversammlungen und Belegprüfungen
- Abschluss von Versorgungsverträgen, Auftragsvergabe und Abwicklung
- Interessenvertretung der Kunden gegenüber Dritte
Jeder Kunde und jedes Verwaltungsobjekt ist individuell.
Daher können wir in Absprache mit unserem Auftraggeber einen speziellen Verwaltervertrag erarbeiten und den objekt- und eigentümerspezifischen Bedürfnissen anpassen.